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Unternehmen & Selbstständige2026/27 VerifiedFinanzamt / BMF Compliant

Germany Trade Tax Calculator 2026

Berechnen Sie die Gewerbesteuer für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und GmbHs. Berücksichtigt Gemeindehebesatz, Freibeträge und § 35 EStG Anrechnung.

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Tax Year 2026/27
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Gewerbeertrag = Gewinn vor Steuern.

Freibetrag: 24.500 € für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (GmbH: 0 €).

Zu versteuernder Gewerbeertrag = Gewerbeertrag - Freibetrag (auf volle 100 € abgerundet).

Steuermessbetrag = Gewerbeertrag × 3,5% Steuermesszahl.

Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × (Hebesatz / 100).

ESt-Anrechnung nach § 35 EStG: Die Gewerbesteuer wird bei Einzelunternehmern bis zum 4,0-Fachen des Steuermessbetrags auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet.

Bei Hebesätzen bis 400% führt dies zu einer vollständigen Entlastung auf Ebene der Einkommensteuer.

Häufig Gestellte Fragen

Q1.Wie berechnet sich die Gewerbesteuer in Deutschland?

Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem Gewerbeertrag abzüglich des Freibetrags (24.500 € für Einzelunternehmer). Dieser Betrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert (Steuermessbetrag) und anschließend mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde (z. B. 400 % in München oder 490 % in Berlin) multipliziert.

Q2.Wie hoch ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer?

Einzelunternehmer und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) erhalten einen Freibetrag von 24.500 € pro Jahr auf den Gewerbeertrag. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) haben keinen Anspruch auf diesen Freibetrag.

Q3.Was ist die Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG?

Nach § 35 EStG wird die gezahlte Gewerbesteuer pauschaliert auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet — und zwar bis maximal zum 4,0-Fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags. Bei Gemeinden mit einem Hebesatz von genau 400 % gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer im Ergebnis vollständig aus.

Q4.Sind Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit?

Ja, Angehörige der Katalogberufe (§ 18 EStG) wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten und IT-Freiberufler sind vollständig von der Gewerbesteuer befreit und müssen kein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.

Haftungsausschluss: Die Ergebnisse sind Schätzungen basierend auf den Standardsteuervorschriften für das Steuerjahr 2026 und dienen nur zu Informationszwecken. Ihre individuelle Situation kann Ihre tatsächliche Steuerschuld erheblich beeinflussen. Konsultieren Sie immer einen qualifizierten Steuerberater.