Germany Short-Time Work Pay Calculator
Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall mit 60% oder 67% Leistungssatz. Ermitteln Sie Ihr monatliches Gesamteinkommen.
Geben Sie Ihre Daten ein
Geben Sie Ihre Daten ein und klicken Sie auf Berechnen
Geben Sie Ihre Daten links ein, um eine vollständige Aufschlüsselung und Analyse zu erhalten.
Empfohlene Tools
GesponsertSage
Marktführende Buchhaltungs- und ERP-Software für Unternehmen.
Shopify
Die All-in-One-Commerce-Plattform zum Starten, Führen und Skalieren Ihres Online-Geschäfts.
Calculation Methodology & Statutory Rules
Kurzarbeitergeld (KuG) = Leistungssatz × pauschalierter Nettoentgeltausfall.
Pauschaliertes Netto = Soll-Brutto × 0,8 (näherungsweise nach der Pauschalentgelttabelle der Bundesagentur für Arbeit).
Leistungssatz: 60% für Arbeitnehmer ohne Kind, 67% für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind.
Gesamteinkommen = Erarbeitetes Ist-Netto + KuG-Betrag.
Häufig Gestellte Fragen
Q1.Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?
Das Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich 60 % des pauschalierten Nettoentgeltausfalls. Für Beschäftigte, die mindestens ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, erhöht sich der Leistungssatz auf 67 %.
Q2.Wie wird der Nettoentgeltausfall berechnet?
Die Bundesagentur für Arbeit nutzt eine vereinfachte Tabelle zur Ermittlung des pauschalierten Nettoentgelts aus dem Soll-Brutto (Vollzeitgehalt) und dem Ist-Brutto (tatsächliches Gehalt während der Kurzarbeit). Der Differenzbetrag bildet die Bemessungsgrundlage für das KuG.
Q3.Ist Kurzarbeitergeld steuerpflichtig?
Nein, das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Dadurch erhöht das empfangene KuG den Steuersatz auf Ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen im Kalenderjahr.
Q4.Muss man bei Kurzarbeit eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Wenn Sie im Kalenderjahr mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen (wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld) bezogen haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, bis zum 31. Juli des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben.
Haftungsausschluss: Die Ergebnisse sind Schätzungen basierend auf den Standardsteuervorschriften für das Steuerjahr 2026 und dienen nur zu Informationszwecken. Ihre individuelle Situation kann Ihre tatsächliche Steuerschuld erheblich beeinflussen. Konsultieren Sie immer einen qualifizierten Steuerberater.